Sozietät Fussan & Gaase
Kanzlei für Immobilienrecht

Architektenrecht

Der Architekt ist die Schaltstelle eines Bauvorhabens, beginnend mit dem Entwurf über die Ausschreibung bis zur Bauausführung.

Wer einen Architektenvertrag als Bauherr schließt, vertraut einem Fachmann sein Bauvorhaben an. Kommt es dann im Bauverlauf zu Problemen, möchte man wissen, wo man steht. Wir helfen, die eigene rechtliche Position zu bestimmen und eine Lösung für unseren Mandanten zu erreichen und durchzusetzen.

Der Architekt ist die Schaltstelle zwischen Werkunternehmer und Bauherr mit einem hohen Maß an Verantwortung. Wenn Probleme auf Werkunternehmerseite auftreten, ist häufig eine schnelle, rechtssichere Reaktion gefordert, damit das Schiff nicht ins Schlingern gerät. Wir helfen Architekten und Fachplanern, die eigenen und die Interessen der Bauherrn rechtzeitig zu sichern, damit ihr Bauvorhaben ein Erfolg wird.