Sozietät Fussan & Gaase
Kanzlei für Immobilienrecht

Termine


Wir bieten Ihnen an, Termine mit uns auf folgenden Wege durchzuführen:

1.) Der Ortstermin

In immobilienrechtlichen Angelegenheiten zeigt die Erfahrung, dass ein Termin "Vor Ort" zur Besichtigung der Problemlage die Sachbearbeitung ergiebiger und effezienter gestaltet. Viele Fragen, die sich in dem Termin auf Grund der vorgefundenen Lage ergeben, können effizient direkt erfasst und zusammenhängend bearbeitet werden.

Im Bereich des Nachbarschaftsrechts ist ein Termin vor Ort zur objektiven Erfassung der Örtlichkeiten unabdingbar.

Bei der Opfervertretung ist es für die Mandantschaft häufig einfacher und gefühlt sicherer, in ihrer gewohnten Umgebung die Angelegenheit zu schildern und sich der Sache zu stellen.

Der Vor-Ort Termin sorgt für eine hohe Flexibilität bei der Terminierung und erspart somit Warte- und Fahrtzeiten für unsere Mandantschaft.

2.) Der Telefontermin

Häufig zeigt sich bei der Schilderung des Sachverhaltes und nach der Pürfung von übermittelten Unterlagen zur Vorbereitung, dass eine Besprechung für unsere Mandanten zeit- und informationseffizient telefonisch erfolgen kann.Dies erspart  Warte- und Fahrtzeiten für unsere Mandanten und ist bei weit auswärtigen Mandanten zudem Mittel der Wahl.

Vertragsprüfungen z.B. werden für Sie zeitlich effizient bearbeitet und das Ergebnis mit Ihnen telefonisch besprochen und schriftlich übermittelt werden.


3.) Der Termin "Vor Tisch"

In einigen Fällen kann die Besprechung "Vor Tisch" notwendig sein. Die Wartezeiten für einen solchen Termin  sind in der Regel etwas länger als bei den beiden obigen Varianten.



Wir bemühen uns stets, den für Sie zeitnah passendsten Termin einzurichten, gerne auch vormittags oder bei Telefonterminen nach 19 Uhr.