Eine Immobilie, sei es ein unbebautes Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung, verleiht dem Eigentümer Rechte, aber auch Pflichten.
Wir unterscheiden dabei die Rechtsbereiche grob in die typischen Bereiche
- öffentliches Baurecht - alle Fälle mit der Beteiligung einer Behörde, z.B. Baugenehmigung, Baulasten usw.
- privates Baurecht - alle Probleme zwischen dem Eigentümer und Privatpersonen bzw. Baufirmen wegen Bauleistungen, Erwerb/Herstellung eines Gebäudes sowie Rechten an Grundstücken wie z.B. Geh-/Fahr- und Leitungsrechten, aber auch Wohnungsrechten
-Nachbarschaftsrecht - alle Konflikte aus dem Nachbarschaftsverhältnis
- Architektenrecht - Rechtsprobleme aus einem Architektenvertrag oder der Tätigkeit eines Architekten