Sozietät Fussan & Gaase
Kanzlei für Immobilienrecht

Immobilienrecht 

Eine Immobilie, sei es ein unbebautes Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung, verleiht dem Eigentümer Rechte, aber auch Pflichten.

Wir unterscheiden dabei die Rechtsbereiche grob in die typischen Bereiche

- öffentliches Baurecht   - alle Fälle mit der Beteiligung einer Behörde, z.B. Baugenehmigung, Baulasten usw.

- privates Baurecht    - alle Probleme zwischen dem Eigentümer und Privatpersonen bzw. Baufirmen wegen Bauleistungen, Erwerb/Herstellung eines Gebäudes sowie Rechten an Grundstücken wie z.B. Geh-/Fahr- und Leitungsrechten, aber auch Wohnungsrechten

-Nachbarschaftsrecht   - alle Konflikte aus dem Nachbarschaftsverhältnis

- Architektenrecht  - Rechtsprobleme aus einem Architektenvertrag oder der Tätigkeit eines Architekten