Vertragsprüfung und -gestaltung von
-Immobilienkaufverträgen,
-Bauträgerverträgen,
-Werkverträgen sowie
- Architektenverträgen
sind seit 20 Jahren Schwerpunkt und tägliches Geschäft von Herrn Rechtsanwalt Gaase.
Man kann alles akzeptieren, was einem vorgelegt wird. Man muss es aber nicht.
Nicht zuletzt werden die Verträge häufig genutzt, durch versteckte Aussagen den Käufer bzw. Auftraggeber zu benachteiligen. Wir erläutern die Regelungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen nicht zu kurz kommen.